Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Bau eines Güllerundbehälters wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, das die Errichtung eines Güllerundbehälters in Massivbauweise aus Stahlbeton mit einer Abdeckung mittels Trapezblechen auf der landwirtschaftlichen Hofstelle Zerhusener Straße 22/22 a beantragt wurde. Der Behälter hat einen Außendurchmesser von ca. 12,40 Metern bei einer sichtbaren Gesamthöhe von ca. 4 Metern und einem Volumen von ca. 600 cm³. Der Güllebehälter wird ca. 1 Meter in das Erdreich eingegraben.

 

Der Anlagenstandort liegt in Zerhusen im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Mit dem Bau eines geschlossenen Güllerundbehälters werden sich die Geruchsimmissionen an dem Standort nicht ändern. Von daher gibt es keine Bedenken gegen die Errichtung des Behälters.