Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung „Bokern-Ost“ an die hintere Grundstücksgrenze des Flurstücks 42/3, Flur 7 Gemarkung Lohne, wird beschlossen.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Eigentümer des Grundstücks Bokerner Straße 12 A (Flurstück 42/3, Flur 7) ihr Grundstück so teilen möchten, dass zwei Grundstücke mit einer Größe von jeweils ca. 1.000 m² entstehen und auf dem hinteren Grundstück zukünftig auch die Errichtung eines Einfamilienhauses möglich ist (s. Skizze). Dieser hintere Grundstücksteil ist mit Wald bestanden und liegt aus diesem Grund nicht innerhalb des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung „Bokern-Ost: Bokerner Straße/Reiterweg“. Die Eigentümer des o. a. Grundstücks stellen nun den Antrag auf Änderung des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung „Bokern-Ost“. Die Antragsteller sind bereit, die Kosten für den Waldersatz zu übernehmen.

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung, dass eventuelle Bedenken gegen die Planung und die Frage des Waldersatzes im Verfahren zu klären seien.