Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Bebauungsplan Nr. 107 „Sport- und Freizeitzentrum“ im Jahr 2005 mit der Festsetzung von Mischgebieten im Süden der Stadt entlang der Steinfelder Straße rechtskräftig geworden sei. Es sollten auf diesen Flächen im Wesentlichen gewerbliche Nutzungen aus der Sport- und Freizeitbranche mit ggf. erforderlichen Betriebsleiterwohnhäusern angesiedelt werden. Trotz umfangreicher Verhandlungen der Liegenschaftsabteilung mit verschiedenen Investoren konnten bisher große Flächenareale nicht vermarktet werden.

 

In der Verwaltungsausschusssitzung vom 27.10.2015 wurde daher ein Aufstellungsbeschluss für die Änderung dieses Bebauungsplanes beschlossen mit dem Ziel, städtische Flächen auszuschreiben um Investoren zu finden, die schnellstmöglich Wohnraum im Bereich des Mietwohnungsbaus errichten. Hierbei geht es vor allem auch um die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes; denkbar ist auch generationenübergreifendes Wohnen.

 

Anhand einer Präsentation wurde das Plankonzept vorgestellt und erläutert. Zukünftig sollen in den Mischgebieten (MI) und in den gewerblichen Mischgebieten Wohngebäude allgemein zulässig sein, im westlich gelegenen Mischgebiet die GRZ von 0,4 auf 0,6 und die zulässige Gebäudehöhe auf 10,0 m erhöht werden.

 

In der Debatte sprach sich ein Ausschussmitglied dafür aus, diese Flächen aufgrund des aktuellen Bedarfs bevorzugt für den sozialen Wohnungsbau vorzuhalten und verwies auf die Bebauung im Bereich Klapphaken-/Kreuzstraße.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte in diesem Zusammenhang, dass in diesem Bereich bezahlbare Wohnungen entstehen sollen. Wünschenswert sei eine Kooperation mit der Gewobau.