Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 – 6. Änderung für den Bereich „Stadtmitte“ wird beschlossen.

 

Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Bebauungsplan Nr. 12 für den Bereich „Stadtmitte“ aus dem Jahr 1968 für den Bereich zwischen Falkenbergstraße und Achtern Thun ein Allgemeines Wohngebiet festsetzt, in dem Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausdrücklich ausgeschlossen sind.

 

Da ein Hotelneubau in der Innenstadt auf Grund des Mangels an Hotelbetten in Lohne städtebaulich sinnvoll ist, soll zukünftig in dem vorliegenden Bereich ein Mischgebiet mit angepassten innenstadtkonformen Nutzungsziffern festgesetzt werden.

 

Das Plankonzept wurde von der Verwaltung vorgestellt. Vorgesehen sei nach den vorliegenden Entwürfen der Neubau eines 3-stöckigen Hotels mit 57 Zimmern. Dieses Bauvorhaben sei jedoch nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 12 nicht zulässig, da diese Nutzung ausgeschlossen sei und die Anzahl der Geschosse überschritten werde.

 

In der Aussprache teilte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage mit, dass die vorgesehen Grundstücksflächen im Eigentum der Stadt seien.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass der Investor zunächst auch an einem Neubau auf der ehemaligen Fläche Schlarmann/Pundt interessiert gewesen sei. Die Investoren würden jedoch getrennte Eigentumsverhältnisse favorisieren. Bürgermeister Gerdesmeyer führte in diesem Zusammenhang aus, dass ein Gesamtkonzept für die Fläche Schlarmann/Pundt die bessere Lösung sei als nur eine Teilbebauung.

 

Ein Ausschussmitglied vertrat dagegen die Auffassung, dass eine Teilvermarktung der Fläche sinnvoller sei.