Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Dem Bauvorhaben wird, vorbehaltlich einer noch beizubringenden Detailplanung, grundsätzlich zugestimmt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass ein Lohner Investor die Sanierung der Gebäude Keetstraße 6 - 8 für eine zukünftige Einzelhandelsnutzung plant. Da mit dieser Planung beabsichtigt wird, einen Versprung der Fassadenfronten im Bereich der Gebäude Keetstraße 6 und 8 zu beseitigen, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 12/II erforderlich. Es handelt sich dabei um die Überbauung einer ca. 20 qm großen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung und die Überschreitung einer Baulinie.

 

Anhand einer Präsentation wurden Skizzen der Planung vorgestellt. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, vorbehaltlich einer Detailplanung, dem Vorhaben zuzustimmen.

 

Diesem Vorschlag stimmte der Ausschuss zu und fasste den nachfolgenden