Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 12

Der Antrag, das Gebäude Bahnhofstraße 3 zu einem Seniorenwohnheim umzugestalten soll zunächst fraktionsintern beraten und dann dem Ausschuss erneut vorgelegt werden.


Das Vorhaben wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert, dass der Eigentümer des Gebäudes Bahnhofstraße 3 eine Bauvoranfrage für die Umnutzung des bisherigen Geschäftshauses zu einer Seniorenresidenz eingereicht hat.

 

Nach den eingereichten Unterlagen ist vorgesehen, im Erdgeschoss Wohnungen zu errichten, Aufenthaltsräume und Behandlungsräume. Im 1. Obergeschoss sind Wohn- und Aufenthaltsräume für pflegebedürftige Menschen vorgesehen. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 19 A sind Wohnnutzungen nur oberhalb des Erdgeschosses zulässig.

 

Aufgrund der aktuellen Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 19 A wäre das Bauvorhaben in der Form nicht zulässig, so dass die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist.

 

Die IHK  sowie der Einzelhandelsberater der BBE, Herr Schramm, sind gebeten worden, zum dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Sowohl die IHK als auch Herr Schramm plädieren für eine Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss. Herr Schramm empfiehlt, dass im Erdgeschoss und gerade im Bereich entlang der Bahnhofstraße die Stadt Vorgaben machen müsse, damit es hier nicht zu einer Frequenzbremse für die Bahnhofstraße kommt (d. h. keine Wohnungen, öffenlichen Gebäude, Banken o. ä. in diesem Bereich zuzulassen.)

 

Von der IHK wird empfohlen, mindestens das Erdgeschoss der Immobilie weiterhin durch Einzelhandel zu nutzen. Dabei sollten innenstadtrelevante Sortimente bevorzugt angeboten werden. Diese Fläche gehört mit zu den wenigen großflächigen Potenzialflächen im zentralen Versorgungsbereich von Lohne, die für Einzelhandel genutzt werden können.

 

Von der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass bei einer grundlegenden Erneuerung der Fläche eine Neuvermietung nicht aussichtslos sei. Der jetzige bauliche Zustand hat wohl auch dazu beigetragen, dass die Fläche bislang nicht wieder vermietet wurde. Andererseits wird auch gesehen, dass, wenn der B-Plan nicht geändert wird, möglicherweise das Gebäude so bestehen bleibt und auf Jahre das Ortsbild negativ beeinflusst.

 

Seitens des Investors wird zugesichert, umgehend mit dem Umbau und der Aufstockung zu beginnen, wenn die rechtlichen Möglichkeiten dafür geschaffen werden.

 

In der Aussprache wurde von verschiedenen Ausschussmitgliedern die Auffassung vertreten, dass die beantragte Nutzung einem Leerstand des Gebäudes vorzuziehen sei. Andere Ausschussmitglieder plädierten dafür, eine Nutzung für den Einzelhandel beizubehalten, zumindest aber im vorderen Bereich zur Bahnhofstraße hin nur Einzelhandel zuzulassen.

 

Von einem Ausschussmitglied wurde der Antrag gestellt, die Angelegenheit zunächst in den Fraktionen zu beraten und heute zurück zu stellen. Diesem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.