Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

In einem Teilbereich des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt (südliche Brinkstraße ab Krankenhausstraße) soll Wohnen im Erdgeschoss zugelassen werden. In übrigen Bereichen wie der Fußgängerzone, dem Bahnhofsquartier mit Bahnhofstraße, Neuer Markt/Meyerhof, die nördliche Brinkstraße (ab Krankenhausstraße) und Lindenstraße (von Marktstraße bis Brägeler Straße) soll Wohnen im Erdgeschoss weiter ausgeschlossen sein.

 


 

Im Bauausschuss am 17.11.2015 wurde dieses Konzept des Büros P3, Oldenburg, vorgestellt. Eine Entscheidung wurde zurückgestellt um eine Beratung in den Fraktionen zu ermöglichen. Die hierzu vorgelegte Stellungnahme der CDU-Fraktion ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer, dass es Ziel der Stellungnahme sei, das vom Büro P3 vorgestellte Konzept zum Wohnen in der Innenstadt dahingehend zu ändern, dass in der südlichen Brinkstraße ab der Krankenhausstraße Wohnen im Erdgeschoss zugelassen werden soll. Im übrigen zentralen Innenstadtbereich (wie der Fußgängerzone, dem Bahnhofsquartier mit Bahnhofstraße, Neuer Markt/Meyerhof, die nördliche Brinkstraße (ab Krankenhausstraße) und Lindenstraße (von Marktstraße bis Brägeler Straße) soll Wohnen im Erdgeschoss weiter nicht zulässig sein.

 

(Hinweis: Das geänderte Konzept ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.)

 

Nach kurzer Aussprache fasste der Ausschuss daraufhin den nachfolgenden