Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Neuerrichtung eines Einfamilienwohnhauses und Sanierung/Umbau eines Nebengebäudes wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Neubau eines Wohngebäudes als Ersatzbau für ein älteres Wohnhaus beantragt wurde. Der Ersatzbau wird in unmittelbarer Nähe zum abzubrechenden Gebäude errichtet. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Der Ersatz des abzubrechenden Gebäudes ist zulässig. Über die Größe des Wohnhauses wird das Bauordnungsamt des Landkreises Vechta entscheiden.

 

Das Grundstück liegt in der Ortslage Zerhusen und wird im FNP ’80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.