Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Die Rechtsauffassung des Landkreises Vechta zum Erlass einer Außenbereichssatzung in Lerchental wird mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Das Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung Lerchental wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt.


Die Unterlagen der Außenbereichssatzung Lerchental haben vom 10. November bis 12. Dezember 2008 öffentlich ausgelegen.

 

Die Planung wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung informiert.

 

Die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

 

Schreiben des Landkreises Vechta vom 11.12.2008 und 19.02.2009

 

Nach Auffassung des Landkreises Vechta sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Außenbereichssatzung nur für einen Teilbereich des geplanten Gebietes gegeben. Auch ein mit der zuständigen Sachbearbeiterin geführtes Gespräch und eine von der Stadt Lohne schriftlich angeregte Überprüfung der Rechtsauffassung hat zu keinem anderen Ergebnis geführt. Ohne diesen Bereich ist der Erlass einer Außenbereichssatzung nach Auffassung der Verwaltung für die Siedlung Lerchental jedoch nicht sinnvoll. Aus Sicht der Verwaltung sollte das Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung Lerchental daher eingestellt werden. Außerdem kann nicht sichergestellt werden, dass die Grundstücke nur an Lerchentaler verkauft werden, wie es der Grundgedanke der Planung vorsieht.