Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines vorhandenen landwirtschaftlichen Gebäudes zu einem Wohnhaus wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Nutzungsänderung für das vorhandene landwirtschaftlich genehmigte Gebäude (Schweinestall) zu einem Wohnhaus beantragt wurde. Nach Mitteilung des Landkreises Vechta ist die Nutzungsänderung des Schweinestalles zu einem Wohnhaus zulässig. Im späteren Baugenehmigungsverfahren wird über die zulässige Größe der Umnutzung des Schweinestalles zu einem Wohnhaus entschieden.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Bokern-West und ist im FNP ’80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 4 BauGB zu beurteilen.

 

 

Ausschussmitglied Rohe hat an dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht mitgewirkt.