Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Änderung der Inneneinrichtung der Stallanlagen 4 und 16 sowie Änderung der Abluftreinigungsanlage des Stalles 16 und geringfügige Standortverschiebung sowie Errichtung einer Remise wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, das Änderung der Inneneinrichtung, Änderung der Abluftreinigungsanlage des Mastschweinestalles und eine geringfügige Standortverschiebung des Mastschweinestalles Nr. 16 beantragt wurden. Außerdem wurde die Änderung der Inneneinrichtung des Mastschweinestalles Nr. 4 und Errichtung einer Remise (Nr. 17) beantragt.

 

Dem Bauantragsverfahren nach NBauO ist ein positives Freistellungsverfahren nach § 15 BImSchG vorausgegangen. Demnach sind für diese Baumaßnahmen Bauanträge gemäß NBauO zu stellen.

 

Die Bauvorhaben sind gemäß § 35 BauGB zu beurteilen und zulässig.

 

In der immissionsrechtlichen Beurteilung zur Bauantragsstellung vom 18.04.2006 zur Stallanlage Nr. 16 wird mitgeteilt, dass gegen eine Genehmigungserteilung aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken bestehen. Die Anzahl der genehmigten Tierplätze (2.441 Mastschweineplätze, 41 Rinderplätze – bis 1 Jahr – und 40 Rinderplätze – bis 2 Jahre) werden nicht geändert.

 

Das Gebäude liegt im Außenbereich der Ortslage Krimpenfort und ist im FNP ’80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.