Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung des ehem. Sauenstalles/Remise in eine Wohnnutzung wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Nutzungsänderung eines leerstehenden ehem. Sauenstalles/Remise zu einem Wohnhaus auf dem Grundstück Siebengestirn 9 beantragt wurde. Das Grundstück liegt im Außenbereich in der Ortslage Nordlohne. Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne wird das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Die Änderung der bisherigen Nutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Danach dürfen bei der Umnutzung zu Wohnzwecken neben den bisher zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je Hofstelle entstehen. Außerdem ist eine Verpflichtung zu übernehmen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene landwirtschaftliche Nutzung zu beantragen.