Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Beschluss:

 

Bei der zukünftigen Vergabe von Bauplätzen in Neubaugebieten sollen 10 bis 15% der Grundstücke nach sozialen Gesichtspunkten zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für den Mietwohnungsbau vorgesehen werden.


Ausschussvorsitzender Overmeyer trug die Empfehlung des Finanzausschusses vor.

 

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion begründete den Antrag. In der anschließenden Aussprache entstand eine erneute Diskussion über die Form der Förderung. Die Veräußerung von Grundstücken deutlich unterhalb des geltenden Bodenrichtwertes wurde aus verschiedenen Gründen für bedenklich oder nicht sinnvoll gehalten. Allgemein wurde begrüßt, dass das Thema fraktionsübergreifend angegangen wird.

 

Der Sprecher der SPD-Fraktion erinnerte an frühere Anträge. Bürgermeister Gerdesmeyer wies auf verschiedene Projekte zum Mietwohnungsbau in der Vergangenheit hin. Er erinnerte daran, dass in den vergangenen Jahren viele Projekte für den Mietwohnungsbau durch Änderung von Bebauungsplänen ermöglicht worden seien (z.B. Klapphakenstraße, Vulhopsweg, Brink- und Lindenstraße). Zur von der SPD-Fraktion geforderten Mietpreisobergrenze erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer, dass eine Mietpreisbremse nach der geltenden  Verordnung in Lohne nicht zulässig sei.

 

Zum Verfahren führte er aus, dass bei Bindung von 15% der Bauplätze für den Mietwohnungsbau diese Objekte ausgeschrieben werden. Die Ausschreibungsergebnisse werden danach im Finanzausschuss beraten. Ein Sprecher gab zu bedenken, dass mit einer Mietpreisobergrenze in die Handlung des Investors eingegriffen werde. Der Rat fasste letztlich folgenden