Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.


 

Das Vorhaben wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Die Eigentümerin einer landwirtschaftlichen Hofstelle aus Lohne, Nordlohne (Krimpenforter Straße 10 A) hat einen Bauantrag zur Nutzungsänderung der ehemaligen Scheune zur Zimmerei gemäß Nds. Bauordnung eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist mit mehreren baulichen Anlagen bebaut.

Die Hofstelle ist im Verzeichnis der Baudenkmale im Landkreis Vechta aufgeführt, u.a. handelt es sich hier um ein Wohn- und Wirtschaftsgebäude, eine Remise und eine Scheune. Die Scheune soll eine geänderte Nutzung erhalten.

 

Eine Rücksprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Vechta hat ergeben, dass eine Nutzungsänderung der ehemaligen Scheune zur Zimmerei genehmigungsfähig ist.

 

Der Betrieb liegt in der Ortslage Nordlohne. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Von einem Ausschussmitglied wurden wegen möglicher Konflikte mit der Landwirtschaft Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass aufgrund der besonderen Situation (Denkmalschutz) ein gewerbliches Vorhaben in diesem Fall zulässig sei.