Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5

Beschlussvorschlag:

 

Die lichte Durchfahrtshöhe der geplanten Überbauung soll 4,00 m zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von 0,15 m betragen.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass im Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne am 09.08.2016 über die Bauanfrage zur Überbauung der Keetstraße im Rahmen eines Antrages gem. § 72 NKomVG beraten und beschlossen wurde, dass die vom Investor geplante lichte Durchfahrtshöhe von 3,50 m die Planungsgrundlage für das weitere Verfahren bilden soll.

 

Zur Klärung der Rahmenbedingungen für eine Überbauung der Keetstraße wurde die Planung mit den Trägern öffentlicher Belange am 01.09.2016 erörtert. An dieser Abstimmung nahmen Vertreter des Landkreises Vechta, der Geschäftsführer der Abfallwirtschaftsgesellschaft Vechta, der Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungswachenleiter des Malteser Hilfsdienst sowie die Vertreter des Planungsbüros und der Stadt Lohne teil. Der zuständige Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren hatte zuvor eine Stellungnahme abgegeben.

 

Bei einer lichten Raumhöhe der Überbauung von 3,50 m ergeben sich einschränkende Bedingungen, über die in Hinblick auf das Bebauungsplanverfahren grundsätzlich zu beraten und zu entscheiden ist.

 

In der Aussprache wies ein Ausschussmitglied darauf hin, dass er bereits in der vorigen Beratung darauf hingewiesen habe, dass eine Durchfahrthöhe von 3,50 m für die Feuerwehr aufgrund der Fahrzeughöhe nicht ausreichend sei.

 

Mit dem Antragsteller sollen Gespräche geführt werden, ob nicht eine größere lichte Höhe realisierbar sei.

 

Ein Ausschussmitglied stellte den Antrag, die Angelegenheit in der neuen Ratsperiode zu beraten.

 

Diesen Antrag lehnte der Ausschuss mit 12 Neinstimmen bei 2 Jastimmen ab.

 

Im weiteren Verlauf der Beratung vertraten verschiedene Ausschussmitglieder die Auffassung, dass eine Durchfahrthöhe von 3,50 m vertretbar sei, wenn auch mit Einschränkungen bei der Durchführung von Veranstaltungen.

 

Im Anschluss an die Beratung fasste der Ausschuss den nachfolgenden