Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 – 17. Änderung für den Bereich nördlich Lindenstraße / südlich Königsberger Straße“ wird beschlossen.

 

Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass ein Investor an der Lindenstraße ein Pflegeheim mit ca. 80 stationären Pflegeplätzen (Seniorenzentrum) errichten möchte. Dieser Investor betreibt in Nordwestdeutschland bereits mehrere solcher Einrichtungen, wie z.B. in Fürstenau, Ochtrup, Steinfurt und Schüttorf.

 

Dieses Bauvorhaben ist nach dem hier geltenden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 13 – 7. Änderung nicht zulässig, da die Maße der baulichen Nutzung wie Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Geschossigkeit überschritten werden.

 

Um dieses Seniorenzentrum realisieren zu können, ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 erforderlich.

 

Das Plankonzept wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation erläutert.

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung auf entsprechend Anfrage, dass über die Detailabstimmung der Gestaltung mit dem Investor noch Gespräche geführt werden.

 

Auf entsprechende Anfrage führte Bürgermeister Gerdesmeyer aus, dass seiner Zeit ein städt.  Grundstück für den gleichen Zweck von einem Investor in Betracht gezogen wurde. Ein Verkauf des Grundstücks erfolgte jedoch nicht. Bei dem jetzigen Vorhaben handele es sich dagegen um eine Planung auf einem privaten Grundstück.