Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt. Im Rahmen des Verfahrens ist besonders die Parksituation vor dem Gebäude (Zu-/Abfahrt) zu prüfen.


Die Planung wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Der Eigentümer des Gebäudes in Brockdorf-Süd, (Langweger Straße 74) beantragt die Nutzungsänderung eines ehemaligen Lebensmittelladens mit Wohngebäude in einen Verkaufsladen/Imbiss mit Back- und Grillwaren, Obst und Gemüse. Das Baugrundstück liegt im Bereich eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles.

 

Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen, da der beschlossene B-Plan Nr. 117 vom OVG Lüneburg für unwirksam erklärt wurde. Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne stellt sich die Fläche als Wohnbaufläche dar.

 

Das Gewerbe für den ehemaligen Lebensmittelladen ist 1994 aufgegeben worden. Im Rahmen der weiteren Prüfung sind der Zu- und Abgangsverkehr und der Nachweis der vorhandenen bzw. zusätzlichen Einstellplätze noch abzustimmen.