Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung des ehem. Betriebsleiterwohnhauses zum landwirtschaftlichen Betriebsgebäude wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Nutzungsänderung aus der Baugenehmigung vom 29.07.2007, in dem der Neubau des Betriebsleiterwohnhauses und der Abbruch des Betriebsleiterwohnhauses auf der landwirtschaftlichen Hofstelle Bakumer Straße 132 genehmigt wurde, beantragt wurde. Zwischenzeitlich ist ein neues Betriebsleiterwohnhaus errichtet worden. Derzeit wird das abzubrechende Betriebsleiterwohnhaus nicht genutzt. Beantragt ist, im Erdgeschoss ein Hygieneraum, Geräte, Büro, Waschraum mit Umkleide und eine Garage herzustellen.

 

Der Anlagenstandort liegt im Außenbereich der Stadt Lohne an der Bakumer Straße. Die Nutzungsänderung des ehem. Betriebsleiterwohnhauses ist zulässig und genehmigungsfähig, wenn sie dem landwirtschaftlichen Betrieb dient und wird gem. § 35 BauGB beurteilt. Die dienende Funktion ist vom Landkreis Vechta bzw. von der Nds. Landwirtschaftskammer zu prüfen.

 

Die Hofstelle wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich gegen die Erteilung des Einvernehmens aus, das das betreffende Gebäude abzubrechen sei.

 

Die Verwaltung erläuterte dazu die rechtliche Situation und führte aus, dass die beantragte Nutzung auch mit einem Neubau zulässig wäre.