Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Änderung der Nutzung für Speditionsgewerbe mit Kühlfahrzeugen wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Betriebsgrundstück des Betonfertigteilwerkes Landwehrstraße 83 die Nutzungsänderung für einen Speditionsbetrieb mit Kühlfahrzeugen beantragt wurde. Zur Zulässigkeit des Speditionsbetriebes liegt eine schalltechnische Untersuchung mit Abstellplatz für LKW mit Aufliegern vor. Die schalltechnische Untersuchung hat gezeigt, dass unter Berücksichtigung der Angaben des Auftraggebers und Planers und bei geeigneter Ausführung der aufgeführten Schallschutzmaßnahmen bei allen berechneten Varianten die vorgegebenen und um 6 dB (A) reduzierten Immissionsrichtwerte zur Tageszeit und die Immissionsrichtwerte zur Nachtzeit an allen betrachteten Immissionspunkten unterschritten bzw. an 2 Punkten erreicht werden. Danach dürfen auf der Westseite des Betriebsgebäudes Nr. 83 insgesamt max. 8 Kühlzüge im laufenden Betrieb aufgestellt werden. Die LKW-Kühlaggregate müssen beim Dauerbetrieb elektrisch betrieben werden.

 

Sollten diese und weitere Randbedingungen, die als Auflage in die Baugenehmigung aufzunehmen sind, nicht eingehalten werden, ist eine schalltechnische Ergänzung notwendig.

 

Das Bauvorhaben liegt in einem unbeplanten Innenbereich der Stadt Lohne und wird gem. § 34 BauGB beurteilt und ist ein Gewerbegrundstück gem. § 8 BauNVO.

 

Ein Ausschussmitglied sprach sich dafür aus, aufgrund der bereits jetzt hohen Verkehrsbelastung der Landwehrstraße dieses Vorhaben besser an anderer Stelle zuzulassen. Hingewiesen wurde auch darauf, dass dieser Bereich zukünftig besser als Wohnbaufläche genutzt werden sollte.

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung das Verfahren zur Überprüfung der Auflagen durch die zuständigen Behörden.