Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Dachgeschossausbau wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass das Dachgeschoss des als Büro genutzten Gebäudes ausgebaut werden soll.

 

Das Gebäude ist ein Baudenkmal nach dem Nds. Denkmalschutzgesetz. Die Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde (LKV) wird nach Rücksprache mit dem Amt für Bauordnung und Immissionsschutz des Landkreises Vechta in Aussicht gestellt.

 

Das Dach wird auf den einsehbaren Seiten von der Gertrudenstraße nicht verändert. Auf der Rückseite ist ein Dacheinschnitt zur Gartenseite geplant, der eine kleine Dachterrasse schafft und somit den Personen im Dachgeschoss auch als Rettungsweg / anleiterbare Fläche im Notfall zur Verfügung steht.

 

Das Bauvorhaben liegt in einem unbeplanten Innenbereich der Stadt Lohne und wird gem. § 34 BauGB beurteilt. Das Baugrundstück liegt in einem allgemeinen Wohngebiet.