Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung

 

a) Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

 

b) Der Bebauungsplan Nr. 163 „Evers Berg/ Bittgang sowie die Begründung hierzu werden als Satzung beschlossen.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 163 „Evers Berg/ Bittgang“ vom 25.02.2017 bis zum 08.04.2017 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt war.  

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

 

Landkreis Vechta vom 07.04.2017

 

Dem Hinweis des Landkreises Vechta, die Zulässigkeit von Staffelgeschossen nicht durch die Örtlichen Bauvorschriften zu regeln, wird gefolgt. Dementsprechend ist die Zulässigkeit von Staffelgeschossen nicht mehr Bestandsteil der Örtlichen Bauvorschrift Nr. 1.

 

Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lohne vom 28.02.201

 

Der Hinweis der Freiwilligen Feuerwehr wird zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.

 

OOWV vom 20.03.2017

 

Die Hinweise vom OOWV werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.

 

 

Ausschussmitglied Sandmann-Surmann war bei der nachfolgenden Beschlussempfehlung nicht anwesend.