Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses (nicht störendes Gewerbe) und eines Zweifamilienwohnhauses an der Nieberdingstraße 27 und 29 wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses (nicht störendes Gewerbe) und eines Zweifamilienwohnhauses an der Nieberdingstraße 27 und 29 beantragt wurde. Gemäß Lageplan hat das Wohn- und Geschäftshaus eine Straßenfrontlänge von ca. 29,5m und eine Gebäudetiefe von ca. 12,5m mit einem dazugehörigen Nebengebäude. Das Zweifamilienwohnhaus hat eine Frontlänge von ca. 20m und eine Gebäudetiefe von ca. 12,5m mit einem angebauten Garagengebäude.

 

Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan. Es ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt.

 

Ein Ausschussmitglied wies auf die Rückstauproblematik im Hopener Mühlenbach und der Nieberdingstraße bei Starkregen hin und regte an, mit dem Eigentümer entsprechende Gespräche zu führen.

 

Ein Ausschussmitglied sprach sich dafür aus, für den Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Verwaltung erläuterte, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes langfristiges Ziel sei. Die beantragte Bebauung entspreche jedoch der vorhandenen Umgebung, so dass ein Bebauungsplan dafür nicht erforderlich sei.