Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport und Geräteraum als Ersatzbau wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport und Geräteraum als Ersatzbau beantragt wurde. Der Ersatzbau wird auf der Fläche des abzubrechenden Gebäudes errichtet. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB zu beurteilen. Danach ist ein Ersatzbau zulässig.

 

Das Grundstück liegt in der Ortslage Kroge und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.