Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Neuerrichtung eines Zweifamilienhauses als Ersatzbau und Nutzungsänderung eines vorhandenen Schweinestalles zu einer Garage mit Nebenräumen wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung für die Errichtung eines Zweifamilienhauses als Ersatzbau für ein älteres Wohngebäude, das ca. im Jahre 1930 errichtet und im Jahre 1971 umgebaut und erweitert wurde, beantragt worden sei. Der derzeitige Gebäudezustand ist unzureichend, so dass ein wirtschaftlicher Umbau nicht sinnvoll wäre. Das Zweifamilienhaus liegt im Außenbereich der Stadt Lohne. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Danach ist die Errichtung eines Ersatzbaues zulässig.

 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Ausschussmitglied Rohe hat an dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht mitgewirkt.