Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5

Die Verwaltung erläuterte, dass von der Firma Oldenburger Geflügelspezialitäten die Genehmigung zum Neubau eines Mitarbeitereinganges, den Neubau eines Pförtnergebäudes und den Neubau einer Schallschutzwand auf ihrem Betriebsgrundstück an der Brägeler Straße 110 beantragt wurde.

 

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg hat in der 1. Teilgenehmigung vom 01.09.2017 unter anderem die Genehmigung für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Schallschutzwand parallel zur Brägeler Straße und den Neubau eines Pförtnergebäudes an der Straße Am Grevingsberg erteilt.

 

Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass das Verwaltungsgebäude vorerst nicht gebaut werden soll. Stattdessen wird der Neubau/Anbau eines Mitarbeitereinganges am Betriebsgebäude und die Verlagerung des Pförtnergebäudes an die Grundstücksecke Am Grevingsberg/Brägeler Straße 110 beantragt.

 

Durch die nunmehr vorgesehene Schallschutzwand entlang der Brägeler Straße wird der Schallschutz für das Wohngebäude Brägeler Straße 79 gewährleistet.

 

Verbunden mit der geänderten Bauausführung ist auch eine Änderung der Abwicklung des LKW-Verkehrs.

 

Diese werden sich künftig bei der Anmeldung auf dem Grundstück Am Grevingsberg 52 anmelden und werden von dort den jeweiligen Laderampen zugewiesen.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) und stellt sich als Industriegebiet (§ 9 BauNVO) dar.

 

Auf entsprechende Anfrage teilte die Verwaltung mit, das nicht bekannt sei, ob weiterhin die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes an diesem Standort geplant sei.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder wandten ein, dass die Errichtung des Verwaltungsgebäudes in diesem Bereich des Gesamtkomplexes wesentlicher Bestandteil der seinerzeitigen Erteilung des Einvernehmens gewesen sei. Durch den Wegfall des Verwaltungsgebäudes würde ein völlig anderer Gesamteindruck entstehen.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass die seiner Zeit vorgestellte Planung mit Verwaltungsgebäude zu einer gewissen Auflockerung des Gesamtkomplexes führte. Angeregt wurde, von dem Unternehmen eine klare Stellungnahme über die jetzige Vorgehensweise einzufordern.

 

Ein Ausschussmitglied stellte den Antrag, die Angelegenheit zurückzustellen, bis dem Ausschuss ausreichende Informationen in dieser Sache vorliegen.

 

Dieser Antrag wurde mit 9 Jastimmen und 5 Neinstimmen angenommen.