Sitzung: 30.01.2018 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5
Vorlage: 65/064/2017
Die Verwaltung erläuterte, dass von der Firma Oldenburger Geflügelspezialitäten
die Genehmigung zum Neubau eines Mitarbeitereinganges, den Neubau eines
Pförtnergebäudes und den Neubau einer Schallschutzwand auf ihrem
Betriebsgrundstück an der Brägeler Straße 110 beantragt wurde.
Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg hat in der 1.
Teilgenehmigung vom 01.09.2017 unter anderem die Genehmigung für den Neubau
eines Verwaltungsgebäudes mit Schallschutzwand parallel zur Brägeler Straße und
den Neubau eines Pförtnergebäudes an der Straße Am Grevingsberg erteilt.
Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass das Verwaltungsgebäude vorerst
nicht gebaut werden soll. Stattdessen wird der Neubau/Anbau eines
Mitarbeitereinganges am Betriebsgebäude und die Verlagerung des Pförtnergebäudes
an die Grundstücksecke Am Grevingsberg/Brägeler Straße 110 beantragt.
Durch die nunmehr vorgesehene Schallschutzwand entlang der Brägeler
Straße wird der Schallschutz für das Wohngebäude Brägeler Straße 79 gewährleistet.
Verbunden mit der geänderten Bauausführung ist auch eine Änderung der
Abwicklung des LKW-Verkehrs.
Diese werden sich künftig bei der Anmeldung auf dem Grundstück Am
Grevingsberg 52 anmelden und werden von dort den jeweiligen Laderampen
zugewiesen.
Das Baugrundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles (§ 34 BauGB) und stellt sich als Industriegebiet (§ 9 BauNVO) dar.
Auf entsprechende Anfrage teilte die Verwaltung mit, das nicht bekannt
sei, ob weiterhin die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes an diesem Standort
geplant sei.
Verschiedene Ausschussmitglieder wandten ein, dass die Errichtung des
Verwaltungsgebäudes in diesem Bereich des Gesamtkomplexes wesentlicher
Bestandteil der seinerzeitigen Erteilung des Einvernehmens gewesen sei. Durch
den Wegfall des Verwaltungsgebäudes würde ein völlig anderer Gesamteindruck
entstehen.
Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass die seiner Zeit vorgestellte
Planung mit Verwaltungsgebäude zu einer gewissen Auflockerung des
Gesamtkomplexes führte. Angeregt wurde, von dem Unternehmen eine klare
Stellungnahme über die jetzige Vorgehensweise einzufordern.
Ein Ausschussmitglied stellte den Antrag, die Angelegenheit
zurückzustellen, bis dem Ausschuss ausreichende Informationen in dieser Sache
vorliegen.
Dieser Antrag wurde mit 9 Jastimmen und 5 Neinstimmen angenommen.