Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude (Ersatzbau) wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses (Ersatzbau) und die Errichtung eines Nebengebäudes (Ersatzbau) auf dem Grundstück Brägeler Straße (Brägel) 132 A beantragt wurde. Der Ersatzbau wird auf der Fläche des abzubrechenden Wohn-/Wirtschaftsgebäudes errichtet. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen und ist zulässig.

 

Das Grundstück liegt in der Ortslage Brägel und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.