Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Nebengebäude wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines Wohnhauses mit Nebengebäude (Doppelgarage) beantragt wurde. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den die Außenbereichssatzung „Steinfelder Straße“ zu beachten ist. Gem. Außenbereichssatzung ist die Zahl der Vollgeschosse auf maximal II begrenzt sowie die maximale Traufhöhe wird auf 6,50 m ab Oberkante der erschließenden öffentlichen Verkehrsfläche festgesetzt. Die Größe eines Grundstückes darf 600 m2 nicht unterschreiten. Es sind ausschließlich freistehende Einzel- oder Doppelhäuser mit maximal 4 Wohnungen je Gebäude zulässig.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Der Grundstücksbereich liegt in der Ortslage Zerhusen und ist im Flächennutzungsplan ´80 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.