Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung des Carports, Siedlerweg 13, wird unter der Maßgabe erteilt, dass ein Abstand von 5 m zum Siedlerweg eingehalten wird.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Siedlerweg 13 beantragt wurde.

 

Das Bauvorhaben liegt in einem Bereich, für den die Außenbereichssatzung „Siedlerweg“ zu beachten  und gem. § 35 BauGB zu beurteilen ist.

 

Geplant ist, den Carport in einem Abstandsbereich von 3 m zur Straße Siedlerweg zu errichten. Gem. Außenbereichssatzung sind Gebäude und Garagen nur in einem Abstand von mindestens 5 m zu der Straße Siedlerweg zulässig. Der Carport kann verschoben werden.

 

Der Grundstücksbereich liegt im Randbereich der Stadt Lohne angrenzend an der Ortslage Brägel. Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne wird der Grundstücksbereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.