Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 für den Bereich „Nördlich L 845 / Siekmannstraße“ wird beschlossen. Der Geltungsbereich soll auf den Bereich des Bauvorhabens reduziert werden.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass der Eigentümer der Autowaschanlage an der Ecke Dinklager Straße/Siekmannstraße seine Waschstraße erneuern und vergrößern möchte. Hierzu müsste ein Teil dieser Waschstraße in eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Schutzpflanzung gebaut werden. Die Fläche ist derzeit mit z.T. älteren Bäumen bestanden. Für die vor einiger Zeit gefällten Bäume der Schutzpflanzung besteht eine Verpflichtung zur Nachpflanzung. Die Schutzpflanzung ist kein Wald im Sinne des Waldgesetzes.

 

Um das Bauvorhaben realisieren zu können, müsste der in diesem Bereich rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 61 geändert werden.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich für die Änderung des Bebauungsplanes aus, regten jedoch an, den Geltungsbereich auf den Bereich des Bauvorhabens zu reduzieren und mit den Anliegern entsprechende Gespräche im Planverfahren zu führen.