Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude, An der Landwehr (Brägel) 29 wird erteilt. Sollte das Vorhaben nicht genehmigungsfähig sein wird die Verwaltung beauftragt, den Erlass einer Außenbereichssatzung zu prüfen.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung (Bauvorbescheid) auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude als Lückenbebauung in Lohne, An der Landwehr (Brägel) 29, beantragt wurde. Das betroffene Grundstück liegt im Bereich einer kleineren Bauzeile mit insgesamt drei Wohngebäuden, wobei ein Haus als Doppelhaus errichtet worden ist. Der Abstand zwischen den Häusern An der Landwehr 27 und 31 beträgt ca. 35 m. Eine Lückenbebauung ist hier durchaus vorstellbar und würde die Bauzeile in diesem Bereich schließen.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen und ist nach Auffassung des Landkreises Vechta nicht zulässig.

 

Das Grundstück liegt in der Ortslage Brägel und ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

In der Aussprache wurde angeregt, den Erlass einer Außenbereichssatzung zu prüfen, sofern das Vorhaben nicht genehmigungsfähig sei.