Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die Gertrudenschule wird entsprechend den brandschutztechnischen Anforderungen und den erforderlichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie durch den Ausbau des Dachgeschosses umgebaut und erweitert.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass am 12.06.2017 zusammen mit dem Brandschutzbeauftragten des Landkreises Vechta eine Begehung der Gertrudenschule stattgefunden habe. Grund dieser Begehung war die Untersuchung einer möglichen Nutzung des Dachgeschosses für schulische Zwecke. Die hierauf bezogene Stellungnahme von Herrn Nienaber beinhaltete - auch unabhängig einer möglichen Erweiterung - umfangreiche brandschutztechnische Anforderungen, die erfüllt werden sollten.

 

Darauf folgend wurde durch das Brandschutzconsulting Sven Dumm, Ingenieurbüro für den vorbeugenden Brandschutz aus Dinklage, ein Brandschutzsanierungskonzept ausgearbeitet. Dieses Konzept beinhaltet weitreichende bauliche Maßnahmen.

 

Durch die Schulleitung wurde in jüngster Vergangenheit sowie aktuell auf der Schulbereisung am 25.04.2018 auf die räumlichen Engpässe, im Besonderen auf fehlende Gruppenräume sowie auf die unzureichende Größe des Lehrerzimmers hingewiesen. Darüber hinaus stehen eingehende Renovierungsarbeiten im Bestand und an der Außenfassade an, so dass eine Grundsanierung des Gebäudes unter Beachtung des Denkmalschutzes zweckmäßig ist.

 

Um den Raumbedarf der Schule mittel- bis langfristig abzudecken, könnte das vorhandene, z. T. als Wohnung genutzte Dachgeschoss komplett entkernt und durch einen entsprechenden Raumzuschnitt für die Schule genutzt werden. Die Auflagen zur Erfüllung des Brandschutzkonzeptes, Barrierefreiheit sowie notwenige Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen sollen ebenfalls berücksichtigt werden.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Maßnahmen zur Brandschutzsanierung durchzuführen seien, um das Gebäude weiter als Schule nutzen können.

 

Aufgrund der hohen Kosten regte ein Ausschussmitglied an, eine Vergleichsberechnung Sanierung/Neubau vorzunehmen.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte, dass ein aktueller Bedarf an dieser Stelle vorhanden sei. Aus diesem Grund sei heute eine Grundsatzentscheidung zu treffen. Ein Neubau verursache ebenfalls Kosten und sei an dieser Stelle nicht möglich, da das Gebäude unter Denkmalschutz stehe. Die finanziellen Aspekte sollten im Finanzausschuss beraten und vom Bauausschuss heute grundsätzlich der Sanierung und Erweiterung zugestimmt werden.