Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage (6 WE) mit Nebengebäude auf dem Grundstück Kroger Straße 45 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zum Neubau eines Wohngebäudes mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Kroger Straße 45 in Kroge beantragt wurde. Das Gebäude ist zweigeschossig und hat ein Walmdach mit einer Traufhöhe von ca. 6,3 m über der erschließenden Straße.

 

Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Innenbereich und wird als MI-Gebiet gem. § 34 BauGB beurteilt. Das Bauvorhaben ist zulässig.

 

Ausschussmitglied Schlarmann hat an dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht mitgewirkt.