Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 D für den Bereich „Hövemanns Wiesen“ wird beschlossen.

 

Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Auf Grund des in Lohne weiterhin angespannten Wohnungsmarktes plant ein Investor auf den Flächen westlich der Brinkstraße und südlich der Gertrudenschule, die der Lohner Bevölkerung als Hövemanns Wiesen bekannt sind, Wohnungen im Geschosswohnungsbau zu errichten. Die zukünftigen Gebäude sollen in dreigeschossiger Bauweise mit einer Gesamthöhe von ca. 12 m entstehen. Eine Erschließungsstraße zwischen Brinkstraße und der Straße Im Diek wird dieses Wohnquartier an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz anschließen.

 

Um das Bauvorhaben realisieren zu können, ist es erforderlich, für diesen unbeplanten Innenbereich ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

In der Aussprache teilte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage mit, dass der Investor Interesse an dem Bau einer Tiefgarage geäußert habe und diesbezüglich entsprechende Gespräche geführt werden. Geplant sei zur Zeit, die Erschließungsstraße zur Brinkstraße an einen späteren Kreisverkehr anzuschließen. Eine Erschließung über den westlich vorhandenen Weg sei zur Zeit nicht geplant.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass eigentliche Erschließung zur Brinkstraße hin aus verkehrlichen Gründen die bessere Lösung sei.

 

Die Verwaltung teilte auf entsprechende Anfrage mit, dass die Energieversorgung des Plangebietes, z. B. über ein Blockheizkraftwerk, nicht Bestandteil der Planung sei.