Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Errichtung eines Mastschweinestalles auf dem Grundstück Bäckerweg wird nicht erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung (Bauvorbescheid) auf Errichtung eines Mastschweinestalles für 1.490 Mastschweineplätze auf dem Grundstück Bäckerweg beantragt wurde. Der geplante Standort des Mastschweinestalles entspricht nicht dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 160/IV. Dieser sieht an dem Standort keine Entwicklungsfläche für landwirtschaftliche Betriebe vor.

 

Eine Entwicklungsfläche für den landwirtschaftlichen Betrieb ist in ausreichender Größe an der Hofstelle vorgesehen.

 

Das Planvorhaben ist daher aus städtebaulichen Gründen abzulehnen. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre kann nicht in Aussicht gestellt werden.