Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

1.   Das Einvernehmen zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf der Hofstelle Vulhopsweg 48 wird erteilt.

 

2.  Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung des bestehenden Altenteilerwohnhauses zu einem Wohnhaus wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Bauvorbescheid zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelcarport auf der landwirtschaftlichen Hofstelle Vulhopsweg 48 beantragt wurde. Das bestehende Betriebsleiterwohnhaus wird zu einem Altenteilerwohnhaus umgenutzt, damit eine Betreuung der Eltern des Betriebsleiters und der landwirtschaftlich Auszubildenden gewährleistet ist. Der Antragsteller bewirtschaftet als Betriebsleiter einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb.

 

Das bereits genehmigte Altenteilerwohnhaus steht am Vulhopsweg 70 in ca. 270 m Entfernung von der Hofstelle und soll zu einem Wohnhaus umgenutzt werden.

 

Der Antrag ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Das Baugrundstück liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Wohnnutzung ausgewiesen.