Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgestellte 3. Variante (Plankonzept mit der privaten Erschließung) ist der weiteren Planung zugrunde zu legen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Von der Verwaltung wurden die Plankonzepte anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Die Fläche westlich der Straße „Am Sandberg“ ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Sie liegt zwischen der Siedlung Hamberg und dem Landschaftsschutzgebiet.

 

Bereits seit vielen Jahren besteht der Wunsch einiger Grundstückseigentümer die Fläche zu überplanen. Der Verwaltungsausschuss hat daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich beschlossen.

Zwischenzeitlich konnte die Stadt Lohne auch eine kleine Teilfläche im südlichen Abschnitt des Plangebietes erwerben.

 

Das Plangebiet besteht aus einigen ehemaligen Kleinsiedlungen mit Grundstücken, die eine Tiefe von ca. 100 m aufweisen. In den vergangenen Jahren wurden mehrfach Baugenehmigungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern nach § 34 BauGB (Lückenbebauung) erteilt. Um auch die rückwärtigen Grundstücksteile bebauen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Um eine den örtlichen Verhältnissen angepasste Bebauung zu ermöglichen, wurde von der Verwaltung für den Teil nördlich der Hambergstraße ein Plankonzept entwickelt, das die Anlegung einer von der Hambergstraße ausgehenden parallel zur Straße „Am Sandberg“ verlaufenden Planstraße vorsieht. Dadurch könnten neben der bereits an der Straße „Am Sandberg“ bestehenden Baureihe zwei weitere Baureihen entstehen. Mit der dadurch erforderlichen Abgabe von Grundstücksflächen sind jedoch einige Grundstückseigentümer nicht einverstanden, zumal dann auch noch Erschließungskosten auf sie zukämen, obwohl sie keine Bauabsichten haben. In zwei Anliegergesprächen konnte hierüber kein Konsens erzielt werden.

 

Eine weitere Möglichkeit der Erschließung wäre eine Ringstraße von der Hambergstraße zur Straße Am Sandberg. Auch hier wären aber Flächen abzugeben und es würden Erschließungskosten anfallen.

 

Um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, ist von der Verwaltung ein weiteres Konzept entwickelt worden, das lediglich die Anlegung von Wohnwegen auf der Basis von Geh-, Fahr-  und  Leitungsrechten vorsieht. Diese Wege könnten vom jeweiligen Grundstückseigentümer je nach Bedarf angelegt werden. Das Konzept ermöglicht aber keine städtebaulich wünschenswerte klare Struktur des Baugebietes. Auch würde diese Lösung einen umgehenden Ausbau der Straße „Am Sandberg“ nahe legen, da alle Neubaugrundstücke ebenfalls über die Straße „Am Sandberg“ erschlossen würden.

 

Für den südlichen Abschnitt sieht das Plankonzept die Anlegung einer Stichstraße vor, die beidseitig bebaut werden kann.

 

In der Aussprache wurde von Bürgermeister Niesel erläutert, dass bislang Grundstücksgrößen von 650 – 700 qm vorgesehen waren. Um dem Charakter des Baugebietes Hamberg gerecht zu werden, sollte die Mindestgröße auf 750 – 800 qm angehoben werden. Weiter erläuterte er, dass von den Anliegern die dritte Ausbauvariante favorisiert wird.

 

Von der Verwaltung wurde auf entsprechende Anfrage erläutert, dass die Erschließung der Grundstücke erst dann gesichert ist, wenn die Zuwegungen entsprechend ausgebaut  sind.