Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses, Langweger Straße (Klein-Brockdorf) 121 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zum Umbau und Erweiterung eines landwirtschaftlichen Wohnwirtschaftsgebäudes auf der Hofstelle Langweger Straße (Klein-Brockdorf) 121 beantragt wurde. Das bestehende Wohnwirtschaftsgebäude ist ein Baudenkmal gem. Nds. Denkmalschutzgesetz.

 

Ein kleinerer bestehender Anbau ist abgängig und wird durch einen etwas größeren Anbau ersetzt. Des Weiteren werden Umbaumaßnahmen im Inneren des Gebäudes und eine Außentür eingebaut. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Vechta als Untere Denkmalschutzbehörde wurde mitgeteilt, dass diese Baumaßnahmen abgestimmt worden sind. Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Vechta hat keine Bedenken gegen die Baumaßnahmen eingewendet.

 

Der Antragsteller bewirtschaftet als Betriebsleiter einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb. Der Antrag ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Das Baugrundstück liegt im Außenbereich und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung dargestellt.