Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Wicheler Flur 60, wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Wicheler Flur 60 beantragt wurde.

 

Das Bauvorhaben liegt in einem Bereich, für den die Außenbereichssatzung „Siedlerweg“ zu beachten und gem. § 35 BauGB zu beurteilen ist.

 

Der Grundstücksbereich, der bebaut werden soll, liegt im Randbereich der Stadt Lohne angrenzend an die Ortslage Brägel. Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne wird der Grundstücksbereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung, dass dieses Grundstück in den Geltungsbereich der Satzung aufgenommen wurde, da das Grundstück seiner Zeit bereits bebaut gewesen sei.