Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird nicht erteilt.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 140 „Auf dem Esch“.

 

Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Von der Verwaltung wurde anhand einer Präsentation erläutert, dass der Eigentümer der Gaststätte „Jägerheim“, Dinklager Straße, eine Erweiterung seines Betriebes um ca. 140 m² plant.  Vorgesehen sind ein separater „Clubraum“ mit ca. 60 Sitzplätzen sowie die hierfür erforderlichen WC-Anlagen. Das Baugrundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Im Flächennutzungsplan (48. Änderung) ist das Grundstück als gewerbliche Baufläche dargestellt. Durch die geplante Betriebserweiterung ist mit zusätzlichem Zu- und Abgangsverkehr zu rechnen.

 

Die Stadt Lohne verfolgt das planerische Ziel, diesen Standort aufgrund seiner besonderen Lage an der A1 langfristig als Gewerbestandort zu sichern. Der beantragten Betriebserweiterung im Außenbereich kann daher nur im Rahmen eines aufzustellenden Bebauungsplanes, durch den die Erschließung neu geregelt werden soll, zugestimmt werden. Dies wurde dem jetzigen Eigentümer, aber auch schon dessen Vater, anlässlich der Erörterung von Baumaßnahmen an diesem Objekt mitgeteilt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Bauvorhaben im Rahmen einer geordneten Bauleitplanung zuzulassen. Hierfür ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 140 „Auf dem Esch“ erforderlich.

 

Von der Verwaltung wurde die Planung vorgestellt und erläutert. Danach ist vorgesehen, das Plangebiet mit einem Kreisverkehr im Bereich Dinklager Straße/von Siemens Straße anzubinden. Die Erschließung soll dann langfristig über diese neue Straße erfolgen.

 

In der Aussprache wurde von verschiedenen Ausschussmitgliedern die Auffassung vertreten, dem Antrag zuzustimmen und gleichzeitig einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Verwaltung wies in diesem Zusammenhang auf die Bestandssituation hin.