Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 5

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird nicht erteilt.


Die Eigentümerin einer Hofstelle in Brägel (Brägeler Straße 105 A) hat einen Bauantrag für den Neubau einer Garage an einem bereits genehmigten Ersatzbau (Wohnhaus) beantragt.

Außerdem ist eine Standortänderung für das genehmigte Einfamilienhaus beantragt worden. Die Antragstellerin möchte das Wohngebäude um weitere ca. 9 m von der Straße nach hinten ins Grundstück und um 7,50 m nach Süden verschieben. Die Doppelgarage soll gleichzeitig mit dem Wohnhaus errichtet werden. Die verschiedenen Planungsstadien wurden anhand einer Präsentation erläutert.

 

Das Gebäude liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) in der Ortslage Brägel. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

In der Aussprache wurde von der Verwaltung auf entsprechende Anfrage die rechtliche Situation erläutert.