Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.


Das Vorhaben wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Die vorhandene Mess- und Regelstation (Sommerweg) soll durch das Aufsetzen eines Satteldaches saniert werden. Es werden keine Gebäudeteile, wie etwa weit auskragende Dachvorsprünge, dazugeschaffen, welche nach Art, Umfang und Auswirkung dem Gesamtbau gegenüber nennenswert ins Gewicht fallen und im Verhältnis zu ihm bedeutend erscheinen würden.

 

Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.

Danach ist die Baumaßnahme zulässig, da sie der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas usw. dient.

 

Die Mess- und Regelstation liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) in der Ortslage Kroge. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.