Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass dem Verwaltungsausschuss ein zustimmungsfähiges Nutzungskonzept vorgelegt wird.


Von der Verwaltung wurde anhand einer Präsentation erläutert, dass das vorhandene Einfamilienhaus (Diepholzer Straße 5) künftig als Wohnhaus für eine betreute Wohngruppe genutzt werden soll.

 

Das Vorhaben kann gemäß § 35 (2) BauGB im Außenbereich zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

 

Das Einfamilienhaus liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) in der Ortslage Südlohne. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

In der Aussprache wurde erläutert, dass der Verwaltung zurzeit kein Konzept oder ähnliches vorliegen würde und darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nutzungsänderung für ein Wohnhaus für eine betreute Jugendwohngruppe vorliegt.  Zu prüfen sind in diesem Fall die baurechtlichen Belange.

 

Ein Ausschussmitglied wies darauf hin, dass in Lohne an anderen Stellen bereits ähnliche Wohngruppen vorhanden sind. Die Betreibung einer solchen Einrichtung unterliegt bestimmten Vorschriften und Regeln.

 

Bürgermeister Niesel regte an, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass dem Verwaltungsausschuss ein Nutzungskonzept vorgelegt wird.