Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung des Carports, Am Grevingsberg 21 A, wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Errichtung eines Doppelcarports auf dem Grundstück Am Grevingsberg 21 A beantragt wurde.

 

Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet, für den derzeit der Bebauungsplan Nr. 159 für den Bereich „Nördlich Landwehrstraße/westlich und östlich Am Grevingsberg“ aufgestellt wird. Zurzeit wird der Bereich als unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB eingestuft. Die Fläche stellt sich als allgemeines Wohngebiet dar.

 

Das Grundstück liegt im Randbereich der Stadt Lohne angrenzend an die Ortslage Brägel. Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne wird der Bereich als Mischgebietsfläche dargestellt.