Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung wird erteilt.


Der Eigentümer und Betreiber einer Tierhaltungsanlage beantragt die Nutzungsänderung seiner Sauenställe (Nr. 3 und Nr. 4) zu Mastschweineställen. Die Anzahl der Plätze für Mastschweine erhöht sich dadurch von 658 auf 1.183; gleichzeitig werden 188 Sauen- und 4 Eberplätze aufgegeben. Eine auf dem Grundstück befindliche Strohlagerhalle soll durch einen ca. 250 m² umfassenden Anbau erweitert werden.

 

Die Prüfung der potenziellen Geruchsbelastung durch den  Landkreis Vechta hat ergeben, dass das Vorhaben an dieser Stelle verträglich ist.

 

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB) in der Ortslage Bokern-West. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.