Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Neubau eines Zweifamilienhauses als Ersatzbau, Errichtung eines Carports mit Geräteraum und einer Doppelgarage wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Bauvorbescheid zum Neubau eines Zweifamilienhauses als Ersatzbau sowie Errichtung eines Carports mit Geräteraum und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Reiterweg 8 beantragt wurden.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB zu beurteilen. Der Ersatzbau an gleicher Stelle ist zulässig, wenn das vorhandene Gebäude Mängel aufweist, wobei eine geringfügige Abweichung von der Lage vertretbar ist. Der Antrag ist damit zulässig.

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich in der Ortslage Bokern-Ost und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.