Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.


Die Eigentümer des Grundstücks am Fohlenweg 7 haben eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses (Fohlenweg 5) auf ihrem Grundstück eingereicht. Der Standort des neuen Wohnhauses wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und grenzt südlich an einen bebauten Bereich (Außenbereichssatzung „Bokern-Ost: Fohlenweg“) und nördlich an einen Wald.

 

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Der Grundstücksbereich liegt in der Ortslage Bokern-Ost. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.