Sitzung: 11.05.2021 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2
Vorlage: 20/005/2021
Beschlussempfehlung (Teil B):
Die
Stadt Lohne gewährt dem Golfclub Brettberg Lohne e.V. aufgrund seines Antrags
vom 31.03.2021 für den Ankauf der Golfanlage einen nicht rückzahlbaren Zuschuss
in Höhe von 250.000 €. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die
Finanzierung der Gesamtmaßnahme geklärt ist und die Pachtsituation für die
Anlage bis mindestens zum Jahr 2041 gesichert ist.
Sachverhalt:
Der Golfclub Gut Brettberg Lohne e.V.
beabsichtigt, von der Golfplatz Gut Brettberg GmbH & Co KG das Erbbaurecht
am Clubhaus–Gebäude sowie das Eigentum an den spezifischen Golfplatzaufbauten
zu kaufen. Der angebotene Kaufpreis beträgt laut Angaben des Antragstellers
1.000.000 €. Durch den Kauf sollen die jährlichen Pachtzahlungen entfallen, die
der Verein wegen seit Jahren rückläufiger Mitgliederzahlen nur noch sehr schwer
aufbringen kann. Für den Großteil der für den Ankauf notwendigen Gelder strebt
der Verein die Aufnahme von Darlehen bei seinen Mitgliedern an. Diese sollen
eine Liquidität von 750 T€ aufbringen, wenn seitens der Stadt Lohne eine
städtische Unterstützung von 250 T€ fließt. Spenden für den Golfclub e.V. sind
in dieser Größenordnung unrealistisch. Auf den anliegenden Zuschussantrag wird
verwiesen.
Der Golfclub Lohne-Brettberg e.V. ist
nicht in der städtischen Sportförderrichtlinie gesondert als Verein aufgeführt,
für den die Regelbezuschussung von 75 % für Neubau- und
Sanierungsmaßnahmen gilt (der Ankauf von Sportanlagen ist thematisch nicht
ausdrücklich in der Sportförderrichtlinie aufgeführt, könnte aber einem Neubau
inhaltlich gleichgestellt werden). Hier ist nach § 5 der Richtlinie ein einzelner
Beschluss der politischen Gremien erforderlich. Nach § 2 der
Sportförderrichtlinie kann die Stadt Lohne dem Sportverein zusätzlich zum bzw.
anstatt eines Zuschusses auch ein Darlehen geben. Der Vereinsvorstand hat die
Stadt Lohne darüber informiert, dass auch diese Variante technisch in Betracht
kommt. Da der Golfclub selber nur Pächter wird und lediglich ein Erbbaurecht
erwirbt, stünden Banken einer Kreditfinanzierung äußerst skeptisch gegenüber.
Durch die entfallenden
Pachtaufwendungen und bei einer in Aussicht gestellten weiteren Erhöhung der
Mitgliedsbeiträge steht zu erwarten, dass der Golfclub nach dem Kauf aus den
jährlichen erhofften Liquiditätsüberschüssen Reserven ansammeln kann, um die
Mitgliederdarlehen sukzessive zurückzahlen zu können. Gleichzeitig soll durch
intensivere Werbemaßnahmen die Zahl der Mitglieder wieder steigen. Nach einer
Zahlungspause von z.B. 10 Jahren könnte der Verein mit der Rückzahlung eines
Darlehens an die Stadt Lohne beginnen. Angesichts der derzeitigen finanziellen
Situation erscheint die zinslose Vergabe eines Darlehens vertretbar.
Eigentumsrechtlich gehört das
Golfplatzgelände mehreren Privateigentümern (Landwirten), die beim Bau des
Golfplatzes diese 60 Hektar langfristig an die GmbH & Co. KG verpachtet
haben. Die Pachtverträge laufen in ca. acht Jahren aus - auch hier muss
parallel eine langfristige Lösung für die nächsten Jahrzehnte mit allen
Eigentümern gefunden werden. Laut Mitteilung des Vereinsvorstands sei eine
langfristige Fortführung der Pachtverträge der Eigentümer mit dem Golfclub
möglich und auch für ihn zwingende Voraussetzung für seine Umsetzung des
Gesamtkonzepts.
Außerdem
benennt der Golfclub die Notwendigkeit weiterer Ausgaben auf dem Gelände bzw.
für das Clubhaus mit einer Gesamthöhe von 100.000 €. Er beantragt einen
Zuschuss für diese Maßnahmen in Höhe von 100 %. Aus Verwaltungssicht sollte ein
möglicher Zuschuss für diese Investitionen die Höhe von 50 % der Ausgaben nicht
überschreiten, das wären 50.000 €.
Hinsichtlich der angefragten
Unterstützung des Golfclubs bezüglich des Ankaufs schlägt die Verwaltung
vor, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 50.000 € und ein zinsloses Darlehen
über 200.000 € zu gewähren.
Beratungsverlauf:
Der Ausschussvorsitzende führte kurz
in das Thema ein und wies auf den Vorschlag der Verwaltung hin, einen Zuschuss
in Höhe von 100.000 € und ein zinsloses Darlehen in Höhe von 200.000 € zu
gewähren. Stadtkämmerer Theder ergänzte, dass im Text der Vorlage ein Zuschuss
von je 50.000 € für den Ankauf und die Investitionen benannt war und erläuterte
zunächst den Sachverhalt.
Ein Sprecher der CDU-Fraktion
beantragte sodann, statt des Darlehens auch einen Zuschuss für den Kauf der
Anlagen zu gewähren. Demnach sollte es bei der 50%-igen Förderung für die
geplanten Investitionen bleiben, somit max. 50.000 € und ergänzend ein Zuschuss
in Höhe von 250.000 € (= 25%) für die Übernahme der Anlagen (Wert = 1.000.000
€) gewährt werden, auch weil bislang noch keine Förderung des Golfclubs erfolgte.
Danach wies ein Ausschussmitglied
darauf hin, dass der Golfclub sehr wohl eine Förderung erhalten habe und zwar
für die damalige Anlegung der Zufahrtstraße als auch für eine
Bewässerungspumpe.
Eine Sprecherin der SPD-Fraktion sah
durchaus eine Anwendung der Sportförderrichtlinien in der Form gegeben, dass
auch für die Investitionen eine 75%-ige Förderung analog möglich sei. Bei
förderfähigen Investitionskosten in Höhe von 85.000 € läge der Zuschuss der
Stadt bei 63.500 €. Hinzu käme der Zuschuss in Höhe von 250.000 € für den Kauf
der Anlagen. Für diese Variante wurde ein Antrag gestellt.
Bürgermeister
Gerdesmeyer ergänzte, dass die in den Sportförderrichtlinien namentlich
benannten Vereine aufgrund ihres hohen Anteils junger Menschen auch eine
soziale und integrative Funktion in der Gesellschaft aufweisen und deswegen ein
75%-iger Fördersatz möglich sei. Auch wenn per Einzelbeschluss des Rates in
weiteren Fällen eine 75%-ige Förderung möglich sei, so mahnte Gerdesmeyer, dass
ein solcher Automatismus auf Dauer nicht eingehalten werden könne. In diesem
Fall sei die Situation anders und führe zu einer sachlich gerechfertigten
Ungleichbehandlung. So habe der Golfclub keine Eigentumsposition und auch nur
wenige Sportler unter 18 Jahren.
Auf
Nachfrage wurde verwaltungsseitig mitgeteilt, dass der Vorschlag der Verwaltung
nicht mit dem Verein abgesprochen worden war. Der Ausschussvorsitzende ließ sodann
über beide Vorschläge wie folgt abstimmen:
Beschlussempfehlung
(Teil A):
Die
Stadt Lohne gewährt dem Golfclub Gut Brettberg Lohne e.V. aufgrund seines
Antrages vom 31.3.2021 für vorzunehmende Investitionen auf Nachweis eine
Förderung in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten in Höhe von 85.000 €,
demnach max. 63.500 €.
mehrheitlich
abgelehnt
Ja-Stimmen: 3 , Nein-Stimmen: 10
Beschlussempfehlung
(Teil A):
Die
Stadt Lohne gewährt dem Golfclub Gut Brettberg Lohne e.V. aufgrund seines
Antrages vom 31.3.2021 für vorzunehmende Investitionen auf Nachweis eine
Förderung in Höhe von 50% der Kosten in Höhe von 100.000 €, demnach max. 50.000
€.
mehrheitlich
beschlossen
Ja-Stimmen: 11 , Nein-Stimmen: 2