Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Beschlussempfehlung (Teil B):

 

Die Stadt Lohne gewährt dem Golfclub Brettberg Lohne e.V. aufgrund seines Antrags vom 31.03.2021 für den Ankauf der Golfanlage einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 250.000 €. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme geklärt ist und die Pachtsituation für die Anlage bis mindestens zum Jahr 2041 gesichert ist.


Sachverhalt:

 

Der Golfclub Gut Brettberg Lohne e.V. beabsichtigt, von der Golfplatz Gut Brettberg GmbH & Co KG das Erbbaurecht am Clubhaus–Gebäude sowie das Eigentum an den spezifischen Golfplatzaufbauten zu kaufen. Der angebotene Kaufpreis beträgt laut Angaben des Antragstellers 1.000.000 €. Durch den Kauf sollen die jährlichen Pachtzahlungen entfallen, die der Verein wegen seit Jahren rückläufiger Mitgliederzahlen nur noch sehr schwer aufbringen kann. Für den Großteil der für den Ankauf notwendigen Gelder strebt der Verein die Aufnahme von Darlehen bei seinen Mitgliedern an. Diese sollen eine Liquidität von 750 T€ aufbringen, wenn seitens der Stadt Lohne eine städtische Unterstützung von 250 T€ fließt. Spenden für den Golfclub e.V. sind in dieser Größenordnung unrealistisch. Auf den anliegenden Zuschussantrag wird verwiesen.

 

Der Golfclub Lohne-Brettberg e.V. ist nicht in der städtischen Sportförderrichtlinie gesondert als Verein aufgeführt, für den die Regelbezuschussung von 75 % für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen gilt (der Ankauf von Sportanlagen ist thematisch nicht ausdrücklich in der Sportförderrichtlinie aufgeführt, könnte aber einem Neubau inhaltlich gleichgestellt werden). Hier ist nach § 5 der Richtlinie ein einzelner Beschluss der politischen Gremien erforderlich. Nach § 2 der Sportförderrichtlinie kann die Stadt Lohne dem Sportverein zusätzlich zum bzw. anstatt eines Zuschusses auch ein Darlehen geben. Der Vereinsvorstand hat die Stadt Lohne darüber informiert, dass auch diese Variante technisch in Betracht kommt. Da der Golfclub selber nur Pächter wird und lediglich ein Erbbaurecht erwirbt, stünden Banken einer Kreditfinanzierung äußerst skeptisch gegenüber.

 

Durch die entfallenden Pachtaufwendungen und bei einer in Aussicht gestellten weiteren Erhöhung der Mitgliedsbeiträge steht zu erwarten, dass der Golfclub nach dem Kauf aus den jährlichen erhofften Liquiditätsüberschüssen Reserven ansammeln kann, um die Mitgliederdarlehen sukzessive zurückzahlen zu können. Gleichzeitig soll durch intensivere Werbemaßnahmen die Zahl der Mitglieder wieder steigen. Nach einer Zahlungspause von z.B. 10 Jahren könnte der Verein mit der Rückzahlung eines Darlehens an die Stadt Lohne beginnen. Angesichts der derzeitigen finanziellen Situation erscheint die zinslose Vergabe eines Darlehens vertretbar.

 

Eigentumsrechtlich gehört das Golfplatzgelände mehreren Privateigentümern (Landwirten), die beim Bau des Golfplatzes diese 60 Hektar langfristig an die GmbH & Co. KG verpachtet haben. Die Pachtverträge laufen in ca. acht Jahren aus - auch hier muss parallel eine langfristige Lösung für die nächsten Jahrzehnte mit allen Eigentümern gefunden werden. Laut Mitteilung des Vereinsvorstands sei eine langfristige Fortführung der Pachtverträge der Eigentümer mit dem Golfclub möglich und auch für ihn zwingende Voraussetzung für seine Umsetzung des Gesamtkonzepts.

 

Außerdem benennt der Golfclub die Notwendigkeit weiterer Ausgaben auf dem Gelände bzw. für das Clubhaus mit einer Gesamthöhe von 100.000 €. Er beantragt einen Zuschuss für diese Maßnahmen in Höhe von 100 %. Aus Verwaltungssicht sollte ein möglicher Zuschuss für diese Investitionen die Höhe von 50 % der Ausgaben nicht überschreiten, das wären 50.000 €.

 

Hinsichtlich der angefragten Unterstützung des Golfclubs bezüglich des Ankaufs schlägt die Verwaltung vor, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 50.000 € und ein zinsloses Darlehen über 200.000 € zu gewähren.

 

Beratungsverlauf:

 

Der Ausschussvorsitzende führte kurz in das Thema ein und wies auf den Vorschlag der Verwaltung hin, einen Zuschuss in Höhe von 100.000 € und ein zinsloses Darlehen in Höhe von 200.000 € zu gewähren. Stadtkämmerer Theder ergänzte, dass im Text der Vorlage ein Zuschuss von je 50.000 € für den Ankauf und die Investitionen benannt war und erläuterte zunächst den Sachverhalt.

 

Ein Sprecher der CDU-Fraktion beantragte sodann, statt des Darlehens auch einen Zuschuss für den Kauf der Anlagen zu gewähren. Demnach sollte es bei der 50%-igen Förderung für die geplanten Investitionen bleiben, somit max. 50.000 € und ergänzend ein Zuschuss in Höhe von 250.000 € (= 25%) für die Übernahme der Anlagen (Wert = 1.000.000 €) gewährt werden, auch weil bislang noch keine Förderung des Golfclubs erfolgte.

 

Danach wies ein Ausschussmitglied darauf hin, dass der Golfclub sehr wohl eine Förderung erhalten habe und zwar für die damalige Anlegung der Zufahrtstraße als auch für eine Bewässerungspumpe.

 

Eine Sprecherin der SPD-Fraktion sah durchaus eine Anwendung der Sportförderrichtlinien in der Form gegeben, dass auch für die Investitionen eine 75%-ige Förderung analog möglich sei. Bei förderfähigen Investitionskosten in Höhe von 85.000 € läge der Zuschuss der Stadt bei 63.500 €. Hinzu käme der Zuschuss in Höhe von 250.000 € für den Kauf der Anlagen. Für diese Variante wurde ein Antrag gestellt.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer ergänzte, dass die in den Sportförderrichtlinien namentlich benannten Vereine aufgrund ihres hohen Anteils junger Menschen auch eine soziale und integrative Funktion in der Gesellschaft aufweisen und deswegen ein 75%-iger Fördersatz möglich sei. Auch wenn per Einzelbeschluss des Rates in weiteren Fällen eine 75%-ige Förderung möglich sei, so mahnte Gerdesmeyer, dass ein solcher Automatismus auf Dauer nicht eingehalten werden könne. In diesem Fall sei die Situation anders und führe zu einer sachlich gerechfertigten Ungleichbehandlung. So habe der Golfclub keine Eigentumsposition und auch nur wenige Sportler unter 18 Jahren.

 

Auf Nachfrage wurde verwaltungsseitig mitgeteilt, dass der Vorschlag der Verwaltung nicht mit dem Verein abgesprochen worden war. Der Ausschussvorsitzende ließ sodann über beide Vorschläge wie folgt abstimmen:

 

Beschlussempfehlung (Teil A):

 

Die Stadt Lohne gewährt dem Golfclub Gut Brettberg Lohne e.V. aufgrund seines Antrages vom 31.3.2021 für vorzunehmende Investitionen auf Nachweis eine Förderung in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten in Höhe von 85.000 €, demnach max. 63.500 €.

 

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 3  , Nein-Stimmen: 10

 

 

Beschlussempfehlung (Teil A):

 

Die Stadt Lohne gewährt dem Golfclub Gut Brettberg Lohne e.V. aufgrund seines Antrages vom 31.3.2021 für vorzunehmende Investitionen auf Nachweis eine Förderung in Höhe von 50% der Kosten in Höhe von 100.000 €, demnach max. 50.000 €.

 

mehrheitlich beschlossen

Ja-Stimmen: 11  , Nein-Stimmen: 2