Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Immobilie Bahnhofstraße 7 (Eigentümer Heilmann) zum Zwecke der Einrichtung einer Kleinkunstbühne anzumieten.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Lohne möchte in der Lohner Innenstadt eine Kleinkunstbühne einrichten. Diese soll Bands und Solo-Musikern, Schauspielern, Tänzern, Poetry-Slamern, Autoren und anderen örtlichen Akteuren ein Podium für ihre Kunst geben, zugleich Urbanität erzeugen und mit der Ansiedlung in der Innenstadt die Belebung des Zentralen Versorgungsbereiches forcieren.

Betreiber der Kleinkunstbühne wird der Verein Bühnentalente e. V.. Er schafft auf der Bühne selbst ein Angebot, stellt diese aber auch anderen Gruppen und Vereine niedrigschwellig und zu günstigen Konditionen zur Verfügung. Denn das unterscheidet die Kleinkunstbühne von anderen Auftrittsorten in der Stadt: Sie ist verfügbar. Bühne, Bestuhlung, Licht- und Tontechnik sind vorhanden und müssen nicht aufwändig dazu gebucht werden.

Da derzeit keine Immobilie sämtliche wichtige Anforderungen z. B. hinsichtlich Lärmschutz und Besucherkapazitäten vollständig erfüllen kann, aber auch um die Tauglichkeit des Konzeptes zu testen, ist zunächst eine Übergangslösung geplant. Diese hat auch Einfluss auf das Angebot der Kleinkunstbühne. So müssen z. B. lärmintensive Nutzungen aufgrund von anderen Mietern und Nachbarn reduziert werden.

Langfristig könnte ein entsprechender Umbau der Immobilie Rießelmann eine Option sein. Aufgrund der niedrigen Deckenhöhe im Obergeschoss sowie der Kleingliedrigkeit auf zwei separate Flächen im Erdgeschoss kommt diese Fläche aktuell auch für eine Zwischennutzung allerdings nicht infrage.

Stattdessen bietet sich als Übergangslösung die Immobilie Bahnhofstraße 7 (Eigentümer Heilmann) an: Es handelt sich um eine ca. 244 m² große Kellergeschossfläche, die früher einmal gastronomisch genutzt wurde. Sie ist komplett saniert und in ihrer Ausstattung (WCs, Beleuchtung, Küche, Tresenanschlüsse etc.) gut geeignet für die Kleinkunstbühne. Auch eine Zuwegung für Rollstuhlfahrer oder anderweitig in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen ist auf Umwegen über einen Fahrstuhl möglich. Die Besucherkapazität liegt bei ca. 100 Personen. Die Netto-Kaltmiete beträgt 850 Euro pro Monat (3,48 €/m²).

Die Anmietung soll zunächst für fünf Jahre erfolgen. Es sind weitere Kosten für die Herrichtung zu erwarten. Details zu Miet- und Nutzungsverträgen sind bisher weder mit dem Vermieter noch mit dem Verein Bühnentalente e. V. ausverhandelt.

 

Beratungsverlauf:

 

Die Räumlichkeiten sowie mögliche Realisierungsmöglichkeiten einer Kleinkunstbühne wurden anhand von Bildern dargestellt.

Sofern sich der Schulausschuss sowie der Verwaltungsausschuss für die Einrichtung einer Kleinkunstbühne aussprechen, sei bis zum 20.05.2021 ein Förderantrag zu stellen, durch den eine Förderung in Höhe von bis zu 300.000 € (60 %) in Aussicht gestellt werde.

Die Miete sowie die Personalkosten gelten als förderfähig.

 

Die Herstellungskosten wurden mit ca. 105.000 € beziffert:

-       Digitales Schließsystem, ca. 10.000 €

-       Bühne/Licht/Technik, ca. 55.000 €

-       WLAN, Möbel, Luftreinigung, ca. 40.000 €.

Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Höhe der Kosten natürlich je nach Ausstattung variieren könne.

Einige Kosten könnten durch den Verein übernommen werden, u.a. für die Bühne. Da Förderanträge jedoch nur über die Stadt gestellt werden können, wurde sich dafür ausgesprochen, die Mehrkosten durch eine Erhöhung der Pacht auszugleichen. Die Räumlichkeiten werden also durch die Stadt angemietet und weiterverpachtet.

 

Weitere Details werden erarbeitet, wenn eine Förderung bewilligt worden sei.

Die Realisierung einer Kleinkunstbühne in Erdgeschosslage sei leider nicht realisierbar.

 

Die Ausschussmitglieder sprachen sich positiv für die Einrichtung der Kleinkunstbühne und die Anmietung der Immobilie aus.

Kunst, Kultur und Kreativität werden gebraucht, zudem überzeuge das sehr gute Konzept. Die Innenstadtbelebung könne hiervon nur profitieren. Zudem sei die Umsetzung des Projektes ohne Komplikationen mit Anwohnern o.ä. möglich.

Bürgermeister Gerdesmeyer wies darauf hin, dass die Innenstadt künftig nicht ausschließlich aus Handel bestehen werde und sich stetig weiterentwickle. Auch Wohnen, Gastronomie, Stadtgrün sowie Kultur werden hier vertreten sein, sodass Treffpunkte für Bürgerinnen und Bürger aller Altersklassen entstehen.

 

Zwecks Schaffung von Fahrradstellplätzen können bei Bedarf Parkplätze gesperrt werden. Hierfür sei lediglich die Genehmigung der Stadt erforderlich.