Beschluss: zurückgestellt

Sachverhalt:

 

Beantragt ist die Genehmigung zum Umbau und Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus mit Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Franz-Josef-Straße 1 A.

 

Der Umbau bzw. Erweiterung umfasst die Aufstockung der vorhandenen Einzelgarage. Durch die Aufstockung wird das bestehende Dachgeschoss zu einer eigenständigen Wohneinheit umgenutzt. Weiterhin wird an die bestehende Einzelgarage an der Nord-Ost-Seite des Gebäudes eine weitere Einzelgarage angebaut. Die Dachfläche der neuen Garage dient als überdachte Terrasse für die Wohneinheit im Dachgeschoss.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Die Erweiterung des Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB zulässig und genehmigungsfähig. Das Bauvorhaben liegt in dem Ortsteil Brägel und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.