Sitzung: 23.11.2021 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 65/068/2021
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zu den beantragten Baumaßnahmen für die landwirtschaftliche Betriebsstelle Dreschkamp 15 wird erteilt.
Die Verwaltung erläuterte, dass auf der
landwirtschaftlichen Betriebsstelle Dreschkamp 15 die Genehmigung für die
nachfolgend aufgeführten Baumaßnahmen beantragt wurde:
- Errichtung eines Pferdestalles (Nr. 19)
sowie vier Bewegungsplätze (Nr. 20, 21, 36 und 37)
- Erweiterung des Quarantänestalles (Nr. 2)
- Nutzungsänderung der Remise (Nr. 12 und 13) sowie teilweise der
Strohlagerhalle (Nr. 34) zu
Pferdeställen
- Nutzungsänderung eines Mastschweinestalles (Nr. 7) zum Sauenwartestall
- Umrüstung und Erweiterung der Abluftreinigungsanlage in den Ställen
Nr. 4, 5, 22 und 27
In den eingereichten Antragunterlagen ist
keine Erhöhung von Emissionen durch die beantragte Neuerrichtung, Erweiterung
und Nutzungsänderung ersichtlich. Durch die Umrüstung und Erweiterung der
Abluftreinigungsanlage in den Ställen Nr. 4, 5, 22 und 27 werden die Geruchs-,
Ammoniak- und Staubemissionen gemindert.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der
Stadt Lohne und ist planungsrechtlich gem. § 35 BauGB zu beurteilen.
Die beantragten Baumaßnahmen sind nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässig und genehmigungsfähig. In einer Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen aus April 2019 handelt es sich bei der Hofstelle Dreschkamp 15 gem. § 201 BauGB um einen landwirtschaftlichen Betrieb. Das Grundstück liegt im westlichen Bereich des Ortsteils Kroge und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.