Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu den beantragten Baumaßnahmen für die landwirtschaftliche Betriebsstelle Dreschkamp 15 wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass auf der landwirtschaftlichen Betriebsstelle Dreschkamp 15 die Genehmigung für die nachfolgend aufgeführten Baumaßnahmen beantragt wurde:

 

- Errichtung eines Pferdestalles (Nr. 19) sowie vier Bewegungsplätze (Nr. 20, 21, 36 und 37)

- Erweiterung des Quarantänestalles (Nr. 2)

- Nutzungsänderung der Remise (Nr. 12 und 13) sowie teilweise der Strohlagerhalle (Nr. 34) zu  

   Pferdeställen

- Nutzungsänderung eines Mastschweinestalles (Nr. 7) zum Sauenwartestall

- Umrüstung und Erweiterung der Abluftreinigungsanlage in den Ställen Nr. 4, 5, 22 und 27

 

In den eingereichten Antragunterlagen ist keine Erhöhung von Emissionen durch die beantragte Neuerrichtung, Erweiterung und Nutzungsänderung ersichtlich. Durch die Umrüstung und Erweiterung der Abluftreinigungsanlage in den Ställen Nr. 4, 5, 22 und 27 werden die Geruchs-, Ammoniak- und Staubemissionen gemindert.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist planungsrechtlich gem. § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Die beantragten Baumaßnahmen sind nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässig und genehmigungsfähig. In einer Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen aus April 2019 handelt es sich bei der Hofstelle Dreschkamp 15 gem. § 201 BauGB um einen landwirtschaftlichen Betrieb. Das Grundstück liegt im westlichen Bereich des Ortsteils Kroge und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.